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Beschaffung von Anlagegegenständen – Teil 1
Damit Industrieunternehmen u. a. wettbewerbs- und konkurrenzfähig bleiben, investieren sie in verschiedene Bereiche des Anlagevermögens, z. B. in Grundstücke, Technische Anlagen und Maschinen oder in den Fuhrpark. Um diese Anlagegüter buchungstechnisch erfassen zu können, müssen Sie zunächst die aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten ermitteln. Diese wiederum stellen dann die Grundlage für die Ermittlung und Buchung der planmäßigen Wertminderungen in Form von Abschreibungen dar.
Das Thema Beschaffung von Anlagevermögen stammt aus Lernfeld 5 des KMK-Rahmenlehrplans und wird im Fach Kaufmännische Steuerung und Kontrolle geprüft.
Sie sind kaufmännischer Mitarbeiter der Werkzeugbau Schmidt OHG in Fürth-Vach. Ihnen liegt die Eingangsrechnung 5678 (Beleg 1) vor.
Beleg 1
S. 9
Wie ermittelt man die Anschaffungskosten zum Zeitpunkt des Rechnungseingangs?
Die Anschaffungskosten bilden die Grundlage für die Berechnung der Abschreibung und die Aktivierung einer Anlage in der Bilanz. Aus diesem Grund müssen Sie genau wissen, wie diese ermittelt werden.
Laut § 255 Abs. 1 HGB müssen alle Gegenstände des Anlagevermögens zum Zeitpunkt ihres Erwerbs mit ihren Anschaffungskosten auf dem entsprechenden Anlagekonto akti...