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IWB Nr. 7 vom Seite 254

Die Vermögensteuer in Norwegen

Zwischen Steuererhöhungen und Systemwechsel

Dr. Barbara Schmid

Norwegen ist einer der wenigen OECD-Staaten, der noch eine generelle Vermögensteuer erhebt und das insoweit einzige nordische Land. Das Nachbarland Schweden hat die Vermögensteuer kurz nach der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2006 abgeschafft. Dänemark hatte von 1903–1997 eine Vermögensteuer, Finnland und Island erheben ebenfalls keine Vermögensteuer mehr. Nach einer großen Welle der Abschaffung von allgemeinen Vermögensteuern seit den 1990ern ist die höhere Besteuerung von großen Vermögen in den letzten Jahren indes wieder Gegenstand der öffentlichen Debatte geworden. Deshalb lohnt ein Blick auf die norwegischen Regelungen und Erfahrungen.

Kernaussagen
  • Die Vermögensteuer ist Hauptbestandteil der Besteuerung von Kapital im norwegischen Steuersystem. Grundfreibeträge, Bewertungsabschläge und Steuersätze wurden in den letzten Jahren häufig angepasst.

  • Die Vorschriften sind recht detailreich – mit zahlreichen Ausnahmen und Sonderbestimmungen, insbesondere im Hinblick auf die Bewertung. Der administrative Aufwand der jährlichen Erhebung hält sich aufgrund der zahlreichen Meldepflichten Dritter und der vorhandenen statistischen Daten in Grenzen.

  • Die negativen Auswirkungen der aktuellen Regelungen werden sowohl in der Politik als auch in der Forschung kontrovers diskutiert. Wissenschaftler verlangen eine breitere Bemessungsgrundlage mit höherem Grundfreibetrag und niedrigen Steuersätzen und favorisieren teilweise parallel die Wiedereinführung der Erbschaftsteuer.