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Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt)
Zukünftig auch für Umsatzsteuer-Zwecke vorteilhaft?
Die Digitalisierung in der Beratungspraxis hat spätestens seit der Corona-Krise einen massiven Fortschritt zu verzeichnen. Hierzu zählt auch seit dem die Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) als erster Anwendungsfall der neu implementierten Steuerberaterplattform. Eine zukünftige Nutzung kann auch für umsatzsteuerliche Zwecke von praktischem Interesse sein und den Beratungsalltag sinnvoll erleichtern.
I. Hintergrund
Die Verpflichtung der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) zur Einrichtung besonderer elektronischer Steuerberaterpostfächer (beSt) soll die elektronische Erreichbarkeit jeder/s einzelnen Steuerberaterin/Steuerberaters und jedes einzelnen Steuerbevollmächtigten zukünftig sicherstellen. Diese Ziele können nur verwirklicht werden, wenn sämtliche Berufsstandsmitglieder über ein beSt verfügen und über dieses Postfach elektronische Post zugestellt werden kann. Das Ziel einer flächendeckend ausschließlichen elektronischen Kommunikation zwischen Steuerberaterinnen, Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Gerichten kann nur sichergestellt werden, wenn letztlich auch alle über das beSt erreichbar sind, da andernfalls die Gerichte gesonderte ...