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Verfahrensrecht | Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe der Aussetzungszinsen (FG)
Der Zinssatz von 0,5 % pro Monat bei Aussetzungszinsen begegnet - anders als bei Nachzahlungszinsen - keinen verfassungsrechtlichen Bedenken ( sowie , ADV-Verfahren).
Sachverhalt: In beiden Verfahren wollten die Steuerpflichtigen den zur Höhe von Nachzahlungszinsen von ebenfalls 0,5 % pro Monat ergangenen , 1 BvR 2422/17 (s. hierzu u.a. Fischer, ) auf die für die Dauer der Aussetzung der Vollziehung zu zahlenden Zinsen übertragen. In diesem Beschluss hatte das Bundesverfassungsgericht aufgrund der Niedrigzinsphase die Höhe der Nachzahlungszinsen ab 2014 für verfassungswidrig,...