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ZFA Nr. 4 vom Seite 22

Fragen und Antworten rund um den Urlaub

Volker Helfen

Urlaub ist bezahlte Freizeit und soll der Erholung dienen. Das Bundesurlaubsgesetz regelt dabei den gesetzlichen Mindestanspruch, diesen darf der Arbeitgeber nicht unterschreiten. Wie viele Tage beträgt der Mindesturlaub, wer kann ihn beanspruchen und ab wann besteht ein Urlaubsanspruch? Was gilt bei einer Kündigung, bei Krankheit, bei Sonderurlaub, in der Berufsschule oder bei unbezahltem Urlaub? Darf der Urlaub vom Arbeitgeber festgelegt werden? Diese Fragen möchte ich in diesem Artikel beantworten.

Gesetzliche Grundlagen

Gleich mehrere Gesetze geben die rechtlichen Grundlagen für den Urlaub: das Bundesurlaubsgesetz, der Manteltarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnarzthelferinnen und das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) legt in den § 1 und 2 fest, dass Arbeitnehmende, Angestellte und Auszubildende einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub haben. Dabei beträgt die Dauer des Mindesturlaubs nach § 3 BurlG:

(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.

(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Den vollen Urlaubsanspruch erhalten Arbeitnehmende allerdings erst nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit (§ 4 BurlG), ansonsten besteht natürlich Anspruch auf Teilurlau...

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ZFA - Die Zahnmedizinischen Fachangestellten