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Brückenversorgung und Befund (Teil II)
Die Versorgung mit Brücken gehört zu den alltäglichen Verrichtungen in der zahnärztlichen Praxis. Im Prinzip ist die Berechnung nicht sehr schwierig, aber in dem Dickicht aus Positionen, Bestimmungen, den ZE-Richtlinien, dem befundorientierten Festzuschuss-System mit nochmals eigenen Festzuschuss-Richtlinien kann man sich schon mal verfangen. Allein mit der richtigen Zuordnung zu Regelversorgung, gleichartigem und andersartigem Zahnersatz ist es oft nicht getan, denn in vielen Fällen kommt dann auch noch – manchmal nur wegen einer zusätzlichen oder auch umfangreicheren Verblendung – die GOZ ins Spiel.
Befundklasse 2
Als grobe Übersichtsorientierung kann man sich merken, dass die Befundklasse 1 bei den Festzuschüssen zu der Versorgung mit Einzelkronen und die Befundklasse 2 zu der Versorgung mit Brücken gehören. Allerdings haben beide Befundklassen zur präziseren Zuordnung noch eine Reihe von Untergruppen, die bei der Befundklasse 2 mit insgesamt sieben Abstufungen besonders umfangreich ausfällt. Der Beitrag in der Märzausgabe dieser Zeitschrift (vgl. ZFA 03/23 S. 11) zeigte Beispiele zu den Befunduntergruppen 2.1 bis 2.3.
Die Befundklasse 2 nochmals in der Übersicht:
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Befundklasse 2: | Zah... |