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Schätzung eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten Betriebsausgaben bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Kann der Stpfl. im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG seine Betriebsausgaben nicht durch Vorlage von Belegen nachweisen, ist das FA im Wege der Schätzung nach § 162 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 AO zur Vornahme eines pauschalen Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten Aufwendungen befugt. Die Schätzungsbefugnis nach dieser Vorschrift hängt nicht davon ab, dass der Stpfl. zu einer förmlichen Aufzeichnung seiner Betriebseinnahmen und -ausgaben verpflichtet ist (vgl. , NWB IAAAG-80497, BFH/NV 2018 S. 606; Bezug: § 4 Abs. 3, EStG; § 162 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1; Art 103 Abs. 1 GG; § 96 Abs. 2, § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 93 Abs. 3, § 76 Abs. 1 FGO).
Es ist anerkannt, so der BFH, dass Betriebsausgaben nur insoweit berücksichtigt werden können, als sie der Stpfl. auf Verlangen durch Vorlage von...BStBl 1999 II S. 481BStBl 2016 II S. 438