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BFH 13.12.2022 VIII R 16/19, Kommentierte Nachricht BBK 8/2023 S. 343

Steuerrecht | Zinsfestsetzung mit fehlerhaftem Zinslauf

Legt das Finanzamt bei der Zinsfestsetzung aus Sicht des Steuerpflichtigen einen falschen Zinslauf zugrunde, muss der Steuerpflichtige die Zinsfestsetzung mit einem Einspruch anfechten; anderenfalls kann die Zinsfestsetzung nur noch nach Maßgabe einer Korrekturvorschrift i. S. von §§ 129, 172 ff. i. V. mit § 239 Abs. 1 Satz 1 AO korrigiert werden.

Eine [i]Keine Bindungswirkung des Einkommensteuerbescheids hinsichtlich des Zinslaufs Anfechtung der Einkommensteuerfestsetzung genügt hingegen nicht. Denn der Einkommensteuerbescheid hat hinsichtlich des Zinslaufs keine Bindungswirkung.

Im Streitfall ging es um die Streitjahre 2007 und 2008, in denen der Kläger jeweils einen IAB gebildet hatte. Das Finanzamt machte die Bildung der beiden IAB rückgängig, nachdem der Kläger keine Investition durchgeführt hatte. In den [i]Investition wurde nicht durchgeführt entsprechenden Änderungsbescheiden für 2007 und 2008 vom leg...