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Umsatzsteuer | Erneute Vorlage des BFH zu Innenumsätzen bei der Organschaft
Der BFH ruft erneut den EuGH zur umsatzsteuerlichen Organschaft an, damit dieser nun klärt, ob eine Organgesellschaft umsatzsteuerbare Leistungen an den Organträger erbringt.
Im Streitfall erbrachte die Organgesellschaft im Jahr 2005 gegen ein Entgelt von 76.085 € Reinigungsleistungen an den Organträger (Kläger), der teilweise hoheitlich tätig war. Das Finanzamt [i]Leistungen der Organgesellschaft für den hoheitlichen Bereich des Organträgers ging von einer umsatzsteuerlichen Organschaft aus und behandelte die Reinigungsleistungen, soweit sie auf den hoheitlichen Betrieb des Organträgers entfielen, als unentgeltliche Wertabgabe gem. § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG und setzte entsprechend Umsatzsteuer gegenüber dem Organträger fest. Der EuGH, an den der BFH im Jahr 2020 ein erstes Vorabentscheidungsersuchen gerichtet hatte, lehnte eine unentgeltliche Wertabgabe ab, weil die Reinigung...