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Bilanzierung von Energielieferverträgen und Eigenbedarfsdeckung
Ökologischer Vorteil, bilanzieller Nachteil?
Aktuelle Energielieferverträge, die regenerative Quellen in den Vordergrund stellen, können für die Bilanzierung ein Dilemma bedeuten: Energie ist (noch) nicht oder nur begrenzt lagerfähig. Soll geprägt durch ein höheres Umweltbewusstsein und dem Wunsch nach Ressourcenschonung der eigene Energiebedarf über regenerative Quellen gedeckt werden und wird eine Variabilität der Menge in Kauf genommen, kann sich eine negative Konsequenz für die bilanzielle Abbildung einstellen. Da Energie handelbar, aber nicht oder nur begrenzt lagerfähig ist, liegt mit Abschluss eines Energieliefervertrags – die Behandlung als lease ausgeschlossen – ein Warentermingeschäft vor. Kann die ausschließliche Nutzung zur Deckung des Eigenbedarfs nicht nachgewiesen werden, ist ein Finanzderivat mit der Folge von Ergebnisvolatilität abzubilden. Es kommt zum Zielkonflikt zwischen ökologischem Bewusstsein, also der nichtfinanziellen Sphäre und der Präsentation der Finanzlage.
Theile, Finanzinstrumente: Vermögenswerte (IFRS), infoCenter NWB HAAAE-07336
Energielieferverträge zur ausschließlichen Deckung des Eigenbedarfs fallen unter eine Ausnahmeregelung von IFRS 9 und gelten als schwe...