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Bilanzierung von Energielieferverträgen und Eigenbedarfsdeckung – Ökologischer Vorteil, bilanzieller Nachteil?
Seit einiger Zeit wird von Unternehmen eine Diskussion geführt, wie Energieliefervereinbarungen im Allgemeinen und Stromlieferverträge (sog. power purchase agreements, PPA) im Besonderen in IFRS-Abschlüssen zu bilanzieren und zu bewerten sind. Wird das Vorliegen eines lease mangels Erfüllung der konstituierenden Merkmale ausgeschlossen (IFRS 16.B9 ff.), stellt sich die Frage:
inwieweit PPA als Finanzinstrument bilanziert und wegen des Derivatecharakters at fair value through profit or loss (FVPL) klassifiziert und bewertet werden (müssen) oder
nach der Ausnahmeregelung für Verträge zur Eigennutzung (sog. own use exemption) bilanziert werden (dürfen).
Die Diskussion um die Bilanzierung neuerer Energielieferverträge, die für den Eigenbedarf geschlossen werden, zeigt dabei Unklarheiten auf, die umgehend auszuräumen sind. Dazu wird im Beitrag erläutert, dass und warum auch bei Abweichungen zwischen Liefer- und Eigenbedarfsmenge (also Mehr- und/oder Mindermengen), welche zu Ver- oder Zukäufen führen, die nach IFRS 9 gewährte own use exemption nicht zwangsläufig ausgeschlossen ist. Vielmehr sind Ausmaß und Häufigkeit temporärer oder partieller Abweichungen sowie die ...