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BFH Urteil v. - III R 38/84 BStBl 1989 II S. 160

Gesetze: BerlinFG § 19

Computerprogramme, die Adressen enthalten und zum Erstellen von Adreßbüchern dienen, sind immaterielle Wirtschaftsgüter

Leitsatz

Datenträger, auf denen Adressen gespeichert sind und mit deren Hilfe Adreßbücher gedruckt werden, sind immaterielle Wirtschaftsgüter, für die eine Investitionszulage nicht gewährt wird.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 160
BFH/NV 1989 S. 6 Nr. 2
FAAAA-92744

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