Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerrecht | Betriebsaufspaltung bei Betriebsunterbrechung in der Betriebs-GmbH
Eine Betriebsaufspaltung endet nicht, wenn es bei der Betriebs-GmbH zu einer Betriebsunterbrechung kommt. Zu einer Beendigung der Betriebsaufspaltung kommt es aber dann, wenn das Besitzunternehmen im Anschluss an die Betriebsunterbrechung der Betriebs-GmbH das Grundstück nunmehr an einen Dritten vermietet.
Die Folge: Das Grundstück wird aus dem Betriebsvermögen des Besitzunternehmens entnommen, so dass bei einem Verkauf des Grundstücks innerhalb der nächsten zehn Jahre ein Spekulationsgewinn gem. § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG entsteht.
Die [i]Betriebsgesellschaft stellte Zweigniederlassung auf dem Grundstück einKlägerin war eine GbR, die seit 1996 ihr Grundstück an die X-KG vermietete. Zwischen der GbR und der X-KG bestand auch eine personelle Verflechtung, so dass eine Betriebsaufspaltung vorlag. Der Mietvertrag verlängerte sich um zwei Jahre, falls er nicht fristgerecht ...