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NWB Nr. 13 vom Seite 884

Erbschaftsteuerliche Immobilienbewertung: Modalitäten beim Verkehrswertnachweis nach dem GrStRefUG

Dirk Eisele

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 899Mit den gleich lautenden Ländererlassen v.  (BStBl 2022 I S. 1671) trägt die Finanzverwaltung der Änderung des § 198 BewG zum Verkehrswertnachweis bei der Grundbesitzbewertung durch das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz Rechnung und äußert sich zum sachverständigen Personenkreis für eine Gutachtenerstellung sowie zum Rückgriff auf stichtagsnahe Kaufpreise.

Öffnungs- oder Escapeklausel:

[i]Nachweis eines niedrigeren gemeinen WertsDer Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dient der Vermeidung einer Übermaßbesteuerung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer infolge von Typisierungen und Pauschalierungen bei der Bewertung des Grundbesitzes in den Regelbewertungsverfahren.

Anknüpfungspunkte für einen Verkehrswertnachweis:

[i]Zum Beispiel lagedingte FaktorenIndikatoren für einen Gutachtennachweis können u. a. Immissionsbelastungen durch Flug- und Verkehrslärm, beeinträchtigter Baugrund, unattraktive Ecklagen, Altlasten (Bodenkontamination), bestehender Sanierungsbedarf durch Bauschäden oder wirtschaftliche Überalterung sowie Instandhaltungs- oder Modernisierungsstau sein.

Verkehrswertnachweis durch Sachverständigengutachten:

[i]Befugnis zur GutachtenerstellungZur Erstellung von Gutachten sind der zuständige Gutachterausschuss, öff...