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Steuerrecht | Umsatztantieme bei einer AG als vGA
Eine Umsatztantieme für einen Minderheitsaktionär, der als Vorstandsmitglied tätig ist, führt grundsätzlich zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) i. S. von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG. Für eine AG gelten insoweit die gleichen Grundsätze wie für eine GmbH.
Die vGA ist nicht deshalb zu verneinen, weil der Minderheitsaktionär keinen beherrschenden Einfluss hat und weil die AG bei Rechtsgeschäften mit ihren Vorstandsmitgliedern von ihrem Aufsichtsrat vertreten wird. Entscheidend ist allein, dass die Umsatztantieme durch die Rechtsstellung als Aktionär mitverursacht sein kann.
Die [i]Umsatzprovision i. H. von 1 % der Immobilienumsätze Klägerin war eine AG, die im Jahr 2001 gegründet worden war und als Bauträgerin tätig war. Ihr alleinvertretungsberechtigter Vorstand war der mit 1/3 als Aktionär beteiligte K. In dem Vorstands-Anstellungsvertrag vom wurde de...