Die Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers entfaltet keine verfahrensrechtliche Bindungswirkung für die Einbeziehung von pauschal besteuertem Arbeitslohn in die Veranlagung des Arbeitnehmers
Leitsatz
Im Einkommensteuerveranlagungsverfahren des Arbeitnehmers besteht keine verfahrensrechtliche Bindung an die im Lohnsteuerpauschalierungsverfahren getroffenen Entscheidungen. Das Veranlagungs-Finanzamt kann deshalb bei Verneinung der Pauschalierungsvoraussetzungen auch den pauschal besteuerten Arbeitslohn in die Veranlagung einbeziehen, ohne daß es einer vorherigen Änderung der Lohnsteueranmeldung bedarf.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 981 BFH/NV 1988 S. 2 Nr. 11 UAAAA-92713
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