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BFH Urteil v. - V R 79/84 BStBl 1988 II S. 910

Gesetze: UStG 1973 § 2 Abs. 3

Körperschaft des öffentlichen Rechts kann auch bei Erfüllung gesetzlich zugewiesener Aufgaben Unternehmer sein

Leitsatz

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts kann sich auch insoweit unternehmerisch i.S. von § 2 Abs. 3 UStG 1973 betätigen, als sie gesetzlich zugewiesene Aufgaben erfüllt und konkurrierende private Unternehmer nicht vorhanden sind. Entscheidend ist, ob die Körperschaft des öffentlichen Rechts Tätigkeiten ausführt, wie sie auch von einem privaten Unternehmer ausgeführt werden können.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 910
AAAAA-92695

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