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Differenzbetragsanpassungsverordnung vom Bundestag verabschiedet
Die Regelungen des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG) und des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) können dazu führen, dass die Anreize für Letztverbraucher oder Kunden sinken, Energielieferanten mit niedrigeren Arbeitspreisen zu wählen. [i]Jahn, NWB 52/2022 S. 3736Aus diesem Grund, aber auch um Kunden weiterhin vor einer finanziellen Überlastung durch zu hohe Energiepreise zu schützen, hat die Bundesregierung am die Verordnung „zur Anpassung der Berechnung des Differenzbetrages nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und dem Strompreisbremsegesetz für ausgewählte Kundengruppen sowie Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung“ (DBAV; BT-Drucks. 20/5824 sowie 20/5887) beschlossen. Der Bundestag hat der Verordnung am zugestimmt.
[i]Rechtlicher HintergrundDas BMWK war ermächtigt, im Einvernehmen mit dem BMF und mit Zustimmung des Bundestags eine Rechtsverordnung zur Anpassung des Differenzbetrags gem. §§ 9, 16 EWPBG, § 5 Abs. 1 StromPBG bis zum zu erlassen (§ 39 Abs. 2 und 3 EWPBG, § 48 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 StromPBG). Von der Verordnungsermächtigung hat das BMWK Gebrauch gemacht.
[i]Begriff des DifferenzbetragsEWPBG und StromPBG sehen für ausgewählte Kundengruppen die Berec...