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BFH Urteil v. - V R 22/78 BStBl 1988 II S. 83

Gesetze: UStG 1951 § 4 Nr. 19UStDB 1951 § 46UStG 1967 § 24

Pferdepension, Pferdehaltung, Reitunterricht und Reitanlagen als einheitlicher Gewerbebetrieb

Leitsatz

Der Betrieb einer Pferdepension und das Halten eigener Pferde können einen - von der Landwirtschaft gelösten - einheitlichen Gewerbebetrieb bilden, wenn auf den fremden und den eigenen Pferden Reitunterricht erteilt wird und wenn darüber hinaus Reitanlagen zur Verfügung gestellt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 83
IAAAA-92675

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