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BFH Urteil v. - IV R 52/87 BStBl 1988 II S. 829

Gesetze: EStG 1975 § 4EStG 1975 § 5EStG 1975 § 15 Abs. 1 Nr. 1EStG 1975 § 16 Abs. 3UmwStG 1969 § 17 Abs. 7UmwStG 1969 § 18

Einbringung von Mitunternehmeranteilen gegen Gesellschaftsrechte in eine Kapitalgesellschaft bei gleichzeitiger Überführung bisherigen Sonderbetriebsvermögens in das Privatvermögen

Leitsatz

1. Werden Mitunternehmeranteile gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine Kapitalgesellschaft eingebracht, so behält bisheriges Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters die Eigenschaft als Betriebsvermögen nicht deshalb, weil die von ihm erlangten Kapitalanteile einbringungsgeborene Anteile i.S. von § 18 UmwStG 1969 (§ 21 UmwStG 1977) sind.

2. Geht Sonderbetriebsvermögen in Zusammenhang mit einem Einbringungsvorgang zu 1. in das Privatvermögen des Gesellschafters über, ist entsprechend § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG der gemeine Wert anzusetzen.

3. Der Übergang in das Privatvermögen vollzieht sich mit der Einbringung der Mitunternehmeranteile am Umwandlungsstichtag.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 829
YAAAA-92674

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