Einbringung von Mitunternehmeranteilen gegen Gesellschaftsrechte in eine Kapitalgesellschaft bei gleichzeitiger Überführung bisherigen Sonderbetriebsvermögens in das Privatvermögen
Leitsatz
1. Werden Mitunternehmeranteile gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine Kapitalgesellschaft eingebracht, so behält bisheriges Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters die Eigenschaft als Betriebsvermögen nicht deshalb, weil die von ihm erlangten Kapitalanteile einbringungsgeborene Anteile i.S. von § 18 UmwStG 1969 (§ 21 UmwStG 1977) sind.
2. Geht Sonderbetriebsvermögen in Zusammenhang mit einem Einbringungsvorgang zu 1. in das Privatvermögen des Gesellschafters über, ist entsprechend § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG der gemeine Wert anzusetzen.
3. Der Übergang in das Privatvermögen vollzieht sich mit der Einbringung der Mitunternehmeranteile am Umwandlungsstichtag.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 829 YAAAA-92674
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