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BFH 29.11.2022 XI R 13/20, Kommentierte Nachricht BBK 7/2023 S. 294

Umsatzsteuer | Ermäßigter Steuersatz für die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer

Die kurzfristige Vermietung beweglicher Wohncontainer an Arbeitnehmer unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % gem. § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG.

§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG setzt nicht voraus, dass eine Immobilie (Wohnung oder Zimmer) vermietet wird: Vielmehr geht es um die Sicht des Durchschnittsverbrauchers, dass sein Bedarf an Unterbringung kurzfristig befriedigt wird. Insoweit ist ein S. 295Wohncontainer gegenüber einer Unterbringung in einem Pensionszimmer oder einer Ferienwohnung gleichwertig.

Der Kläger [i]Wohncontainer standen auf Steinsockelnwar Landwirt und beschäftigte in der Spargelsaison ca. 100 Erntehelfer für maximal drei Monate. Er vermietete den Erntehelfern Räume in Wohncontainern, die auf Steinsockeln standen und nicht im Erdreich eingelassen waren. Die Miete unterwarf er zu Recht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %.

Hinweis:

Zwar entspricht [i]Ermäßigter Steuersatz ist nicht auf die Vermietung von Grundstücken beschränkt die...