Anwendungsschreiben des BMF …
... zur Gebäudeabschreibung nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer
Nach dem kann sich der Stpfl. zur Darlegung der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG für die Gebäudeabschreibung jeder Darlegungsmethode bedienen, die im Einzelfall zur Führung der erforderlichen Glaubhaftmachung geeignet erscheint. Diese neuere BFH-Rechtsprechung hat offensichtlich in der Finanzamtspraxis zu einer deutlichen Zunahme von Anträgen der Stpfl. auf Ansatz einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer geführt. Das BMF reagiert deshalb nunmehr mit dem darauf, welches in Teilen einem Nichtanwendungserlass zum gleichkommt, und zwar in der Weise, dass künftig die Vorlage eines Sachverständigengutachtens für die Glaubhaftmachung der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer verlangt wird. Darüber hinaus betont das ausdrücklich, dass der Ansatz einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nur „in begründeten Ausnahmefällen“ in Betracht kommt, d. h. der sachliche Anwendungsbereich dieser Möglichkeit des Stpfl. soll von vornherein stark eingeengt werden. Grotherr stellt das neue BMF-Schreiben dar.
Handelsbilanzielle Folgen von Verlustübernahmeverpflichtungen
Der Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags, wie auch der Abschluss eines Beherrschungsvertrags, verpflichtet die Obergesellschaft nach § 302 Abs. 1 AktG zur Übernahme des Verlustes der Untergesellschaft. Entsprechendes gilt für vertragliche Verlustübernahmen bei einer GmbH als Untergesellschaft, etwa im Rahmen einer Organschaft. Liegt bei der Untergesellschaft eine nachhaltige Verlustsituation vor, stellt sich bei der Obergesellschaft die Frage, inwieweit für künftige Verlustübernahmen eine Rückstellung zu bilden ist. Dieser seit Jahrzehnten umstrittenen Frage sowie der Frage nach einer Wertberichtigung der Beteiligung geht Mujkanovic in seinem Beitrag nach.
Streitfalle gewerbesteuerliche Hinzurechnung
Der Umfang gewerbesteuerlicher Hinzurechnungen ist erfahrungsgemäß in beinahe jeder Betriebsprüfung ein kontroverses Thema zwischen den Stpfl. und der Finanzverwaltung. In dieser Ausgabe befassen sich gleich drei Beiträge mit Abgrenzungsfragen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung:
Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Wartungskosten bei Leasingverträgen anhand des BFH-Urteils vom 20.10.222 - III R 33/21 stellen Hahn/Lammers dar;
Kunert/Peterich behandeln in ihrem Beitrag das Thema „Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Lizenzaufwendungen bei Durchleitungsrechten“ und
Bolik nimmt sich in der Rubrik „Aktuell beraten“ dem Thema der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung von Mieten für Mehrwegbehältnisse im Handel an.
Bleiben Sie zuversichtlich!
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 6/2023 Seite 1
NWB IAAAJ-35643