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BFH Urteil v. - X R 5/82 BStBl 1988 II S. 795

Gesetze: UStG 1967 § 4 Nr. 12

Steuerpflicht, wenn dieselben Räume wahlweise zur lang- oder kurzfristigen Vermietung angeboten werden

Leitsatz

Hat ein Unternehmer den einen Teil der in einem Gebäude befindlichen Räume längerfristig, den anderen jedoch nur kurzfristig vermietet, so ist die Vermietung - nur - insoweit steuerfrei, als er die Räume eindeutig und in leicht nachprüfbarer Weise zur nicht nur vorübergehenden Beherbergung von Fremden bereitgehalten hat. Bietet der Unternehmer dieselben Räume wahlweise zur lang- oder kurzfristigen Vermietung an, so sind sämtliche Umsätze steuerpflichtig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 795
BFH/NV 1988 S. 2 Nr. 9
BFH/NV 1988 S. 2 Nr. 9
PAAAA-92664

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