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Einkommen-/Lohnsteuer | Zur Besteuerung von Stock Options im Fall des Ansässigkeitswechsels
(1) Werden einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses Stock Options gewährt, fließen die daraus resultierenden geldwerten Vorteile erst zum Zeitpunkt der Ausübung der Option zu (Bestätigung der Rechtsprechung, vgl. , NWB HAAAB-04163, BStBl 2001 II S. 509, und I R 119/98, NWB TAAAA-88961, BStBl 2001 II S. 512). (2) Die geldwerten Vorteile aus der Ausübung der Stock Options werden – ungeachtet der Besteuerung zum Zeitpunkt der Optionsausübung – zeitraumbezogen gewährt und sind deshalb anteilig dem Erdienenszeitraum zuzuordnen. Nach dem Veranlassungsprinzip geht es dabei grds. um den Zeitraum zwischen der Gewährung der Stock Options und deren erstmaliger Ausübbarkeit. Eine abschließende Beurteilung ist aber nur anhand der konkreten Vereinbarungen bei Gewährung der Stock Options sowie...