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BFH 26.10.2022 VI R 25/20, StuB 6/2023 S. 276

Einkommensteuer | Behindertengerechter Gartenumbau keine außergewöhnliche Belastung

Aufwendungen für einen behindertengerechten Umbau des zum selbstgenutzten Einfamilienhaus gehörenden Gartens sind keine außergewöhnlichen Belastungen (Bezug: § 33 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 EStG).

Praxishinweise

Die §§ 33, 33a und 33b EStG stellen nur außergewöhnliche – insbesondere existentiell notwendige oder der Sicherung der Existenz dienende – atypische Aufwendungen steuerfrei (Senatsbeschluss vom - VI R 30/14, NWB PAAAE-94661, BStBl 2015 II S. 775). Aufwendungen erwachsen einem Stpfl. zwangsläufig, wenn er sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann (§ 33 Abs. 2 Satz 1 EStG). Aufwendungen für den behindertengerechten Gartenumbau entstehen aus Sicht des BFH nicht zwangsläufig. Zwar war die Umbaumaßnahme im Urteilsfall eine Folge der Verschlechterung des Gesundheitszustands der Klägerin. Die Klägerin war jedoch nicht aus re...