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BBK Nr. 6 vom Seite 279

Künstlersozialabgabe und Schwerbehindertenanzeige

Jörg Romanowski

[i]Beyer, Sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung, infoCenter NWB FAAAF-71296 Der naht und damit auch zwei für die Lohnbuchhaltung sehr wichtige Termine: Zum einen muss bis zum die Meldung der abgabepflichtigen Entgelte zur Künstlersozialkasse (Künstlersozialabgabe) erfolgen; zum anderen muss ebenfalls bis zum die Schwerbehindertenanzeige vorgenommen werden. Dies sind sicher selbst im sozialversicherungsrechtlichen Bereich der Lohnabrechnung eher Nebenthemen – aber diese Meldungen zu vergessen, heißt Schätzungen und Bußgeldbescheide zu riskieren.

I. Meldung der Künstlersozialabgabe

1. Rechtsgrundlagen

[i]Geißler, Künstlersozialversicherung, infoCenter NWB SAAAC-89667 Nach § 27 Abs. 1 Satz 1 KSVG hat der zur Abgabe Verpflichtete (vgl. Abschnitt I.2) nach Ablauf eines Kalenderjahres, spätestens bis zum 31.3. des Folgejahres, der Künstlersozialkasse die Summe der sich nach § 25 KSVG ergebenden Beträge (vgl. Abschnitt I.3) zu melden.

Für Unternehmen, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, gilt nach § 27 Abs. 1 Satz 3 KSVG:

„Soweit der zur Abgabe Verpflichtete trotz Aufforderung die Meldung nicht, nicht rechtzeitig, falsch oder unvollständig erstattet, nehmen die Künstlersozialkasse oder, sofern die Aufforderung durch die Träger der Rentenversicherung erfolgte, diese eine Schätzung vor.“

Zu [i]Geldbuße bis zu 25.000 €! beachten ist, dass vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen diese Meldepflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € geahndet werden können. S. 280

Sollte die Meldung unrichtige Angaben enthalten, wird nach § 27 Abs. 1a Satz 2 KSVG der Bescheid mit Wirkung für die Vergangenheit zuungunsten des Abgabepflichtigen zurückgenommen.

Eine Schätzung i. S. von § 27 Abs. 1 Satz 3 KSVG wird immer dann vorgenommen, wenn Abgabepflicht besteht, jedoch die an selbständige Künstler oder Publizisten gezahlten Entgelte aufgrund nicht abgegebener Meldungen nicht zu ermitteln waren. Ein Bescheid würde dann im Einzelfall in diesen Fällen auch mit Wirkung für die Vergangenheit zuungunsten des Abgabepflichtigen zurückgenommen werden.

[i]MeldevordruckFür die fristgemäße Meldung der abgabepflichtigen Unternehmen muss folgender von der Künstlersozialkasse bereitgestellter Meldevordruck benutzt werden: