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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 11 K 56/22

Gesetze: UStG § 4 Nr. 18 Satz 2

Leistungen aus einer Tätigkeit als Schuldnerberater nicht gemäß § 4 Nr. 18 UStG steuerfrei

Leitsatz

  1. Bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um eine Einrichtung handelt, die keine systematische Gewinnerzielung anstrebt, sind sämtliche Tätigkeiten eines Unternehmers zu berücksichtigen. E

  2. Die Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO muss selbst die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG erfüllen.

Fundstelle(n):
GStB 2023 S. 315 Nr. 9
GStB 2023 S. 316 Nr. 9
HAAAJ-35438

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