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Track 21 | Schenkungsteuer: Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht verstößt nicht gegen Verfassung und Unionsrecht
Die erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b ErbStG verletzt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhof nicht den allgemeinen Gleichheitssatz i. S. des Art. 3 Abs. 1 GG. Die Regelung bewirke auch keinen Verstoß gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit. Dies habe der Europäisch Gerichtshof bereits im Zusammenhang mit einer entsprechenden Regelung im niederländischen Steuerrecht entschieden.
Als Letztes möchten wir Ihnen in unserer Rubrik „Aktuelle Urteile” noch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs präsentieren – zur erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht bei der Schenkungsteuer. Der II. Senat des BFH ist zu dem Ergebnis gelangt: Die gesetzliche Regelung verstößt weder gegen die Verfassung noch gegen das Unionsrecht.
Schenkungen unterliegen grds. nur dann der Schenkungsteuer, wenn der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung – oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer – Inländer ist. Ist dies der Fall, greift die unbeschränkte Steuerpflicht. Das heißt: Das gesamte Vermögen unterliegt der Schenkungsteuer, unabhängig davon, ob es sich um inländisches oder ausländisches Vermögen handelt. Inländer sind nach dem Gesetz diejeni...