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StuB Nr. 6 vom Seite 262

Die Lohnsteuer-Richtlinien 2023

Ein Überblick über die wesentlichen Neuerungen

StB Michael Seifert

Anfang 2023 traten geänderte LStR in Kraft. Neben der Wiedergabe und Einarbeitung von bereits seit einiger Zeit veröffentlichten BMF-Schreiben treten auch inhaltliche Änderungen bzw. Konkretisierungen der bisherigen Verwaltungsauffassung ein. Nachfolgend werden die wesentlichen aktuellen Neuerungen beschrieben.

Kernfragen
  • Welche Änderungen ergeben sich bei der Wohnungsgestellung und damit im Zusammenhang stehenden geldwerten Vorteile?

  • Auf welche Neuerung ist bei Gewährung von Aufmerksamkeiten aus besonderem persönlichem Anlass hinzuweisen?

  • Was gilt bei beruflich veranlassten Umzügen im Zusammenhang mit einer beruflich begründeten doppelten Haushaltsführung?

I. Die Neuerungen im Detail

1. Nebenberufliche Tätigkeiten

[i]Kanzler/Kraft/Bäuml, EStG Kommentar, 8. Aufl. 2023, NWB DAAAJ-28560 Für die Anwendung der Steuerfreiheit nach §§ 3 Nr. 26, 26a und 26b EStG ist u. a. eine nebenberufliche Tätigkeit erforderlich. In R 3.26 Abs. 2 LStR 2023 führen die LStR 2023 hierzu aus, dass eine Tätigkeit dann nebenberuflich ausgeübt wird, wenn sie – bezogen auf das Kalenderjahr – nicht mehr als 1/3 der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt oder – dies ist neu in den LStR 2023 aufgenommen – die regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht mehr als 14 Stunden beträgt. Diese Regelung gilt bereits vor 2023; sie wurde schon 2015 auf Bund-Länder-Ebene beschlossen und seither von der Finanzverwaltung angewandt.