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BFH Urteil v. - IV R 271/84 BStBl 1988 II S. 667

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2EStG § 4 Abs. 1 Satz 2UmwStG § 20UmwG § 49 Abs. 2

1. Vermögen eines eigenen Betriebs des Gesellschafters einer Personengesellschaft als Sonderbetriebsvermögen 2. Keine Gewinnauswirkung durch Übergang von Sonderbetriebsvermögen in nicht gewerbliches Betriebsvermögen bei Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft

Leitsatz

1. Wird der Gesellschafter einer Personengesellschaft, der zugleich einen eigenen Betrieb unterhält, in diesem Betrieb ausschließlich für die Personengesellschaft i. S. von § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG tätig, so ist das Betriebsvermögen des eigenen Betriebs dem Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters zuzurechnen.

2. Wird eine Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt und bleiben die bisher dem Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters zuzurechnenden Wirtschaftsgüter bei diesem Betriebsvermögen, so hat dieser Vorgang keine Gewinnauswirkung. Das gilt auch, wenn gewerbliches Sonderbetriebsvermögen zu freiberuflichem Betriebsvermögen wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 667
AAAAA-92630

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