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Arbeitshilfe März 2023

Mitwirkungspflichten des leistenden Unternehmers gemäß § 27 Abs. 19 Satz 4 Nr. 4 UStG

Mitwirkungspflichten des leistenden Unternehmers gemäß § 27 Abs. 19 Satz 4 Nr. 4 UStG: Keine Erfüllungswirkung bzw. keine Abtretung an Zahlungs statt bei nicht zeitgerechtem Abschluss der Abtretungsvereinbarung? Auf welchen Zeitpunkt ist ein Erlöschen der Steuerschuld anzunehmen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().