Arbeitshilfe - Stand: 19.05.2023

Zeitpunkt der steuerlichen Berücksichtigung eines Forderungsverlus-tes eines stillen Gesellschafters einer GmbH & atypisch stille Gesell-schaft gegen die GmbH als Inhaberin des Handelsgeschäfts

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Sind bei einer GmbH & atypisch Still Forderungsverluste des stillen Gesellschafters gegen die GmbH bereits im Zeitpunkt der Veräußerung sämtlichen Anlagevermögens der GmbH und der Einstellung ihres Geschäftsbetriebs realisiert, wenn mit einer Auskehrung von Vermögen an den Forderungsinhaber im Rahmen der Liquidation nicht mehr zu rechnen ist, oder kommt es --infolge der Gleichstellung mit anderen Mitunternehmerschaften-- auf den Zeitpunkt der Betriebseinstellung der atypisch stillen Gesellschaft an?

Das Verfahren IV R 7/17 wurde durch Beschluss vom ausgesetzt. Nach Wiederaufnahme wird es unter dem Aktenzeichen IV R 8/20 fortgeführt.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
SAAAJ-35268