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BFH  - IV R 8/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 16 Abs 3, HGB § 252 Abs 1 Nr 4

Rechtsfrage

Sind bei einer GmbH & atypisch Still Forderungsverluste des stillen Gesellschafters gegen die GmbH bereits im Zeitpunkt der Veräußerung sämtlichen Anlagevermögens der GmbH und der Einstellung ihres Geschäftsbetriebs realisiert, wenn mit einer Auskehrung von Vermögen an den Forderungsinhaber im Rahmen der Liquidation nicht mehr zu rechnen ist, oder kommt es --infolge der Gleichstellung mit anderen Mitunternehmerschaften-- auf den Zeitpunkt der Betriebseinstellung der atypisch stillen Gesellschaft an?

Das Verfahren IV R 7/17 wurde durch Beschluss vom ausgesetzt. Nach Wiederaufnahme wird es unter dem Aktenzeichen IV R 8/20 fortgeführt.

Atypische stille Gesellschaft; Betriebsaufgabe; Forderungsverlust; Gesellschafterdarlehen

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 1458 Nr. 25
GmbHR 2023 S. 259 Nr. 17
StuB-Bilanzreport Nr. 11/2023 S. 473
StuB-Bilanzreport Nr. 18/2023 S. 726
Ubg 2023 S. 492 Nr. 9
UAAAJ-31608

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