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Arbeitshilfe März 2023

Zum Zwecke der Geschäftstätigkeit von Arbeitnehmern angemietete Unterkünfte sind keine Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Handelt es sich bei zum Zwecke der Geschäftstätigkeit von Arbeitnehmern angemieteten Unterkünften um (fiktive) Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens? Ist eine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG ausgeschlossen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().