Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Arbeitshilfe - Stand: 09.03.2023

Zum Zwecke der Geschäftstätigkeit von Arbeitnehmern angemietete Unterkünfte sind keine Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Handelt es sich bei zum Zwecke der Geschäftstätigkeit von Arbeitnehmern angemieteten Unterkünften um (fiktive) Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens? Ist eine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG ausgeschlossen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().