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Zum Zwecke der Geschäftstätigkeit von Arbeitnehmern angemietete Unterkünfte sind keine Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
Handelt es sich bei zum Zwecke der Geschäftstätigkeit von Arbeitnehmern angemieteten Unterkünften um (fiktive) Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens? Ist eine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG ausgeschlossen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().