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BFH Urteil v. - X R 67/82 BStBl 1988 II S. 622

Gesetze: UStG 1980 § 15a Abs. 1 bis 4UStG 1980 § 16 Abs. 2 Satz 2UStG 1980 § 19 Abs. 3, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2

- Zum Begriff des Hilfsumsatzes - Berücksichtigung von Vorsteuerberichtigungsbeträgen bei der Berechnung des Steuerabzugsbetrages für Kleinunternehmer

Leitsatz

1. Zum Begriff des Hilfsumsatzes i.S. des § 19 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG 1980.

2. Das Rückgängigmachen des Vorsteuerabzugs (§ 15a Abs. 1 bis 4 UStG 1980) führt nicht zur Berichtigung der Steuerfestsetzung für das Kalenderjahr der erstmaligen Verwendung (Anschluß an , BFHE 149, 323, 327, BStBl II 1987, 527).

3. Im Falle regelversteuernder Kleinunternehmer sind die Vorschriften über die Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG 1980) in der Weise "zu berücksichtigen" (§ 19 Abs. 3 Satz 6 UStG 1980), daß bei Rückgängigmachen des Vorsteuerabzugs der Steuerabzugsbetrag nur bis zu einem Betrag von höchstens 2562 DM gewährt wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 622
MAAAA-92613

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