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Online-Nachricht - Mittwoch, 08.03.2023

Wirtschaftsprüfung | Formelle Prüfung der Angaben zur Frauenquote als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung (IDW EPS 351 (02.2023)) (IDW)

Der Hauptfachausschuss des IDW hat IDW EPS 351 (02.2023) am verabschiedet. Der Standardentwurf regelt die Anforderungen, die der Abschlussprüfer bei der formellen Prüfung der Angaben zur Frauenquote als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung im Rahmen der Abschlussprüfung zu beachten hat.

Hierzu führt das IDW weiter aus:

  • Der Entwurf ergänzt IDW PS 350 n.F. (10.2021) zur Prüfung des Lageberichts und konkretisiert dessen Tz. 85 und A112. Um festzustellen, ob in der Erklärung zur Unternehmensführung die geforderten Angaben zur Frauenquote gemacht wurden, hat der Abschlussprüfer die Angaben zur Frauenquote zu lesen und die Angaben in der Erklärung zur Unternehmensführung mit den Angaben nach § 289f Abs. 2 Nr. 4 HGB, § 289f Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 HGB ode...

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