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Schadensersatz | Ladekosten für einen Tesla als Schaden
Ist wegen der Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, kann der Geschädigte statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen (vgl. § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB). Ob dabei fiktiv auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens oder konkret nach den tatsächlich aufgewendeten Kosten abgerechnet wird, betrifft lediglich die Art der Schadensberechnung. Die unterschiedlichen Abrechnungsarten dürfen aber nicht miteinander vermengt werden.
Die Haftung des Schädigers, der mit seinem Mercedes auf den Tesla S 100 der Geschädigten auffuhr, und der Versicherung ist dem Grunde nach unstreitig. Den wirtschaftlichen Totalschaden regulierte die Versicherung auf der Grundlage eines Schadensgutachtens. Das Elektrofahrzeug der Geschädigten verfügte fahrzeugbezogen über eine zeitlich unbegrenzte ...