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BFH Urteil v. - IX R 119/83 BStBl 1988 II S. 577

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 21 Abs. 1WEG § 21 Abs. 5 Nr. 4WEG § 28 Abs. 1 Nr. 3

Instandhaltungsrücklage

Leitsatz

Die nach dem WEG an den Verwalter gezahlten Beiträge zur Instandhaltungsrücklage sind nicht bereits mit der Abführung an diesen, sondern erst bei Verausgabung der Beträge für Erhaltungsmaßnahmen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 577
CAAAA-92596

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