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STFAN Nr. 3 vom Seite 14

Die 1 %-Methode beim Unternehmer und beim Arbeitnehmer – Teil 2

Dipl.-Kfm. Maria Kawalle-Schildbach

Sowohl beim Unternehmer als auch beim Arbeitnehmer kann der Wert der Nutzung eines betrieblichen Kfz für private Fahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb (1. Tätigkeitsstätte) mithilfe der 1 %-Methode berechnet werden. Allerdings gibt es – neben einigen Gemeinsamkeiten – auch bedeutende Unterschiede bei der Anwendung der Methode. Die Teile des Beitrags arbeiten vor allem die Unterschiede im Hinblick auf die Einkommensteuer und auf die Umsatzsteuer heraus.

Rückblick Teil 1

Unternehmer, die ihren Geschäftswagen dem Betriebsvermögen zuordnen, nutzen dieses Fahrzeug in vielen Fällen sowohl für betriebliche Fahrten als auch für rein private Fahrten, z. B. für private Besorgungen, Urlaubsfahrten, und für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb. Sowohl für die Einkommensteuer als auch für die Umsatzsteuer kann der Wert der Nutzung mit Hilfe von Pauschalen (neben 1 % bzw. 0,03 % kommen noch weitere Pauschalen zur Anwendung) ermittelt werden.

Der Wert der Nutzung für die rein privaten Fahrten stellt eine Privatentnahme dar und wird mit 1 % des maßgebenden Listenpreises für jeden Kalendermonat angesetzt. Der Nutzungswert wird den Einkünften des Unternehmers aus Gewerbebetrieb hinzugere...

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Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
STFAN - Die Steuerfachangestellten