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BMF 27.02.2023 III C 2 - S 7220/22/10002 :010, Kommentierte Nachricht BBK 6/2023 S. 247

Umsatzsteuer | BMF äußert sich zum Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen

Das BMF äußert sich zum Umsatzsteuersatz von 0 % für kleinere Photovoltaikanlagen ab gem. § 12 Abs. 3 UStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2022 vom .

Nach der Neuregelung im JStG 2022 unterliegt die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer kleineren Photovoltaikanlage einem Umsatzsteuersatz von 0 %. Die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage darf nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) betragen.

Das [i]Entnahme des StromsBMF nimmt insbesondere zur unentgeltlichen Wertabgabe in den Fällen Stellung, in denen die Photovoltaikanlage vor dem dem Unternehmen vollständig zugeordnet worden ist und die Vorsteuer in vollem Umfang geltend gemacht worden ist: