Klärung der Frage, ob durch Erlaß eines Einkommensteuerbescheides Rechtsbehelfsverfahren gegen Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid sich erledigt, nicht im Verfahren gegen Zinsbescheid gem. § 237 AO
Leitsatz
Ob sich ein Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid durch den Erlaß des entsprechenden Jahressteuer-Bescheids erledigt, ist für die Zeit nach Inkrafttreten der FGO und der AO 1977 noch nicht abschließend geklärt.
Die Klärung dieser Frage kann jedoch in einem Verfahren gegen den (nach Abschluß des Einspruchsverfahrens gegen den Vorauszahlungsbescheid) gemäß § 237 AO 1977 erlassenen Zinsbescheid nicht herbeigeführt werden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 484 CAAAA-92570
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