Zur Vorsteueraufteilung bei einem Gebäude, das nach Fertigstellung teilweise steuerpflichtig vermietet wurde, teilweise leerstand und später steuerfrei veräußert wurde
Leitsatz
1. Über die Abziehbarkeit der Vorsteuerbeträge aus der Herstellung eines insgesamt für das Unternehmen (§ 15 Abs. 1 UStG 1967) angeschafften Gebäudes mit mehreren Raumeinheiten (Läden und Büros) kann erst nach der erstmaligen tatsächlichen Verwendung sämtlicher Räume anhand des § 15 Abs. 2 UStG 1967 materiell abschließend entschieden werden (, BFHE 150, 473, BStBl II 1987, 754).
2. Wird nach Fertigstellung des Gebäudes nur ein Teil der Räume vermietet, während das Gebäude im übrigen leersteht, so liegen nur hinsichtlich der vermieteten Räume/Flächen Verwendungsumsätze vor. Das Leerstehen ist keine relevante Verwendung i.S. des § 15 Abs. 2 bis 4
UStG 1967. Wird das Gebäude anschließend verkauft, so ist die Veräußerung die erstmalige tatsächliche Verwendungsleistung bezüglich des bis dahin leerstehenden Gebäudeteils.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 468 LAAAA-92567
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.