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BFH Urteil v. - V R 148/78 BStBl 1987 II S. 754

Gesetze: UStG 1967 § 15 Abs. 2 und 4 Nr. 2

Die Aufteilung der Vorsteuern nach § 15 Abs. 4 Nr. 2 UStG 1967 richtet sich nach den Zuordnungsgrundsätzen des § 15 Abs. 2 UStG 1967

Leitsatz

Die Aufteilung der gesamten (in einen Besteuerungszeitraum fallenden) Vorsteuerbeträge nach § 15 Abs. 4 Nr. 2 UStG 1967 richtet sich nach der Vorsteuerabzugsregelung des § 15 Abs. 2 UStG 1967, die auf Verwendung oder Inanspruchnahme des einzelnen vorsteuerbelasteten Leistungsbezugs abstellt. Verwendung oder Inanspruchnahme ist die erste Leistung (der Eigenverbrauch), in deren (dessen) Gegenstand die bezogene Leistung eingeht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 754
UAAAA-92418

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