Ansatz eines Verlustes im Körperschaftsteuerbescheid des Entstehungsjahres hat keine Bindungswirkung für Verlustabzugsjahr
Leitsatz
Durch den Ansatz eines Verlustes in dem das Verlustentstehungsjahr betreffenden Körperschaftsteuerbescheid wird keine Besteuerungsgrundlage mit Bindungswirkung für die Körperschaftsteuer im Verlustabzugsjahr festgestellt. Deshalb ist über die Höhe eines Verlustabzuges in dem Körperschaftsteuerbescheid zu befinden, der das Verlustabzugsjahr betrifft (Abweichung von , BFHE 138, 409, BStBl II 1983, 602).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 463 RAAAA-92565
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