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BFH Urteil v. - IX R 161/83 BStBl 1988 II S. 433

Gesetze: EStG § 22 Nr. 4GG Art. 3

Sonderbeiträge eines Abgeordneten an seine politische Partei und Wahlkampfkosten

Leitsatz

1. Sonderbeiträge eines Abgeordneten an seine politische Partei sind nicht als Werbungskosten von den gemäß § 22 Nr. 4 Satz 1 EStG steuerpflichtigen Bezügen des Abgeordneten abziehbar.

2. Das Abzugsverbot für Wahlkampfkosten in § 22 Nr. 4 Satz 3 EStG verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 433
OAAAA-92553

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