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StuB Nr. 5 vom Seite 224

Zuordnung zum Unternehmensvermögen: Weitere Konkretisierung durch den BFH

StB Michael Seifert

I. Grundsätzliches

Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG kann der Unternehmer die gesetzlich geschuldete Steuer für Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Die nach § 15 UStG abziehbaren Vorsteuerbeträge sind für den Besteuerungszeitraum abzusetzen, in den sie fallen (§ 16 Abs. 2 Satz 1 UStG).

Bei Bezug eines einheitlichen Gegenstands, der gemischt verwendet wird oder werden soll, besteht die Wahl, diesen Gegenstand