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Umsatzsteuer bei Turnierteilnahme mit fremden Pferden
Die Teilnahme an einem Wettbewerb (Pferderennen) ist keine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung, wenn für die Teilnahme weder ein Antrittsgeld noch eine andere unmittelbare Vergütung gezahlt wird und nur Teilnehmer mit einer erfolgreichen Platzierung ein Preisgeld erhalten. Die Ungewissheit einer Zahlung ist geeignet, den unmittelbaren Zusammenhang zwischen der dem Leistungsempfänger erbrachten Dienstleistung und der ggf. erhaltenen Zahlung aufzuheben. In der Folge war zweifelhaft, ob deswegen auch eine vom Turnierstallinhaber an den Pferdeeigentümer erbrachte Leistung nichtsteuerbar ist. Beruht die Nichtsteuerbarkeit im Verhältnis zwischen Pferdeeigentümer und Turnierveranstalter auf dem Fehlen einer Leistung, sind die Grundsätze nicht übertragbar, weil im Verhältnis zwischen Turnierstallinhaber und Pferdeeigentümer eine derartige Leistung vorliegt. Sollte hingegen die Nichtsteuerbarkeit auf dem Fehlen eines Entgelts beruhen, würde dieses auch im Verhältnis zwischen Turnierstallinhaber und Pferdeeigentümer fehlen und damit auch zur Nichtsteuerbarkeit im Verhältnis zwischen Turnierstallinhaber und Pferdeeigentümer führen.
I. Leitsatz (nicht amtl.)
Die einheitliche Leistung des Inha...