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BFH Urteil v. - X R 60/82 BStBl 1988 II S. 34

Gesetze: UStG 1967 § 14 Abs. 1UStG 1967 § 15 Abs. 1 Nr. 11. UStDV § 2 Abs. 1 und 2

Zur Bezeichnung des leistenden Unternehmers in der Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug

Leitsatz

Wird für den Lieferanten einer Ware im Abrechnungspapier eine Scheinfirma oder ein Scheinname verwandt, so steht dies dem Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967 nicht entgegen, wenn die sonstigen Angaben im Abrechnungspapier eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung des Lieferanten erlauben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 34
CAAAA-92531

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